Inhalt:
Pressemitteilung der Wählergruppe zum geplanten Kauf des Saales in Rappelsdorf "AKTIV für Schleusingen wird gegen den Kauf des Saals in Rappelsdorf stimmen" vom 27.08.2017
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Pressemitteilung der Wählergruppe "Ehrenamtliches Engagement der Ortsteilräte wertschätzen" vom 14.05.2017
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Zeitungsartikel "Freies Wort" zum Besuch des Plettenberger Bürgermeisters (a.D.) am 17.03.2017 in Schleusingen
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Pressemitteilung der Wählergruppe - zum Artikel im FW vom 18.01.2017 - "Ein Trumpf steckt noch im Ärmel" - veröffentlicht am 19.01.2017
--- des Weiteren alle folgenden Zeitungsartikel und Kommentare ---
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Pressemitteilung der Wählergruppe - "Wenn Interessen kollidieren muss man miteinander reden".
- veröffentlicht am 13.01.2017
Pressemitteilung der Wählergruppe vom 27.08.2017
AKTIV für Schleusingen wird gegen den Kauf des Saals in Rappelsdorf stimmen
Zur kommenden Ratssitzung der Stadt Schleusingen am 12. September soll bereits der dritte Nachtragshaushalt im laufenden Kalenderjahr beschlossen werden. Wenn dies so beschlossen wird, gibt die
Stadt Schleusingen im Jahr 2017 über drei Millionen Euro mehr aus, als es im Doppelhaushalt 2016/2017 geplant war. Diesen Mehrausgaben stehen knapp über zwei Millionen Euro Mehreinnahmen bei der
Gewerbesteuer gegenüber. Knapp zwei Millionen Euro sollen für den Ankauf und die Sanierung der „Teutschen Schule“ und für den Kauf eines Mehrfamilienhauses mit Vereinssaal in
Gottfriedsberg aufgewendet werden. Diese Vorhaben befürwortet die Wählergruppe ausdrücklich.
Das Thema Personenaufzug in die Schleusinger Altstadt (die CDU-Fraktion ließ damals gleich zwei Aufzüge beschließen), welches die Wählergruppe im Jahr 2015 intensiv in die Diskussion brachte,
wurde dagegen mit dem ersten Nachtragshaushalt am 28.03.2017 gestrichen. Begründet wurde dies damit, dass dafür kein Geld vorhanden wäre und in Zweifel stehe, ob der Bau der Aufzüge durch die
Bürgerschaft überhaupt gewollt sei. Stattdessen kamen andere Projekte auf die Tagesordnung. Die alte Turnhalle des Gymnasiums wird aktuell zum neuen repräsentativen Ratssaal umgebaut. Die dafür vorgesehenen 350.000,00 € werden – das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt schon sagen – nicht reichen, der Saal des Rehazentrums wird saniert und das aktuellste
Projekt auf der Wunschliste des Bürgermeisters ist der Erwerb des Saals (externes Gebäude der ehemaligen Gaststätte zur Grünen Aue) in Rappelsdorf. Am vergangenen Samstag fand auf
Initiative von „Aktiv für Schleusingen“ eine Begehung statt, zu der alle Stadträte und Ortsteilbürgermeister eingeladen waren. Im Ergebnis dieser Begehung wird die Wählergruppe dem Kauf des
Objektes nicht zustimmen. Dafür nennt sie folgende Gründe:
In den 90er Jahren hat die Stadt Schleusingen einen großen Teil ihres Immobilienbesitzes an private Eigentümer veräußert. Dabei wurde nicht darauf geachtet, dass für eine funktionierende Gesellschaft und für demokratische Prozesse auch öffentliche Versammlungsräume vorhanden sein müssen. Wir begrüßen es sehr, dass nun diese Fehler behoben werden sollen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Neubau eines Mehrzwecksaals in zentraler Lage, mit guter Erreichbarkeit, nicht wesentlich wirtschaftlicher wäre. Es ist ebenso zu klären, ob die Investition der Stadt in den Saal des Rehazentrums nicht bereits den Bedarf an öffentlichem Versammlungsraum abdeckt. Ggf. sollte es hier zu Vereinbarungen kommen, die eine stärkere Nutzung ermöglicht. Insgesamt sollte der im Besitz der Stadt befindliche Gebäudebestand daraufhin untersucht werden, ob der Bedarf an öffentlichen Versammlungsräumen nicht anderweitig (und kostengünstiger) abgedeckt werden kann Mit dem Zusammenschluss der Stadt Schleusingen mit den Gemeinden St. Kilian und Nahetal-Waldau wird Schleusingen über einen weiteren modernen Saal in Waldau verfügen. Hinzu kommt das Brandsköppshaus in Hinternah. Die Anfahrtswege sind vergleichbar denen nach Rappelsdorf. Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass für eine sinnvolle Nutzung des Objektes erhebliche finanzielle Aufwendungen erforderlich sind, die mehrfach über die reinen Kosten des Erwerbs hinausreichen.
Grundsätzlich gibt es zu denken, warum am Ende der Amtszeit von Bürgermeister Brodführer die gebildeten Rücklagen in dieser Größenordnung aufgebraucht werden. Eine gute Amtsführung sollte darauf ausgerichtet sein, dem Nachfolger oder der Nachfolgerin einen finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten.
Jörg Zinn
Stadtratsfraktion AKTIV für Schleusingen
Pressemitteilung der Wählergruppe vom 14.05.2017
Pressemitteilung zum Artikel im Freien Wort vom 11.Mai S. 11
„Neue Richtlinie soll Gelder für Ortsteile regeln“.
Ehrenamtliches Engagement der Ortschaftsräte wertschätzen
Mancher Leser des FW wird sich beim Lesen des Artikels gefragt haben, warum so eine Formalität wie eine Richtlinie über Zuschüsse an die Ortsteile einen solchen Streit auslösen kann. Schließlich geht es tatsächlich um relativ geringe Summen. Der Streit ist wichtig und berechtigt, weil hier zwei völlig gegenteilige Auffassungen aufeinanderprallen. Unsere Fraktion möchte, dass die gesetzlichen Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eingehalten werden. Das war mit der bisherigen Regelung nicht der Fall. Die Mittelvergabe erfolgte an Vereine in den Ortsteilen. Dies war nicht immer transparent und demokratisch legitimiert. Dabei wurde es zugelassen, dass private und öffentliche Interessen miteinander verbunden wurden. Die Kommunalaufsicht hat das mit Recht beanstandet.
So soll es nun eine neue Richtlinie geben. In der Vorlage des Bürgermeisters findet sich die Haltung gegenüber den Ortsteilräten bereits in der Überschrift wieder. Hier ist von Zuschüssen die Rede. Das ist falsch. Zuschüsse erhalte ich auf Antrag und jeweils zweckgebunden. Die Thüringer Kommunalordnung regelt es eindeutig, dass dies Haushaltsmittel der Stadt sind, über deren Verwendung der Ortsteilrat entscheidet. Die Vorlage des Bürgermeisters sieht zusätzliche Einschränkungen der Entscheidungsspielräume der Ortsteilräte vor, die in der ThürKO nicht vorgesehen sind. Unsere Änderungsanträge hatten deshalb zum Ziel, über die Forderungen der ThürKO hinaus keine Einschränkungen bei der Mittelverwendung in der Richtlinie zuzulassen. Im Artikel des FW fehlte der Hinweis, dass in der Stadtratssitzung unsere Fraktion einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt hatte, der forderte, dass vor einer weiteren Behandlung der Vorlage die Ortsteilräte beteiligt werden sollen. Dies fordert die ThürKO (§45,5). Da heißt es: „Der Ortsteilrat ist in allen wichtigen, den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig vor der Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde zu hören.“ Eine Richtlinie über die Handhabung der finanziellen Mittel ist aus unserer Sicht eine wichtige, den Ortsteil betreffende Angelegenheit. Aus diesem Grund hat unserer Fraktion die Rechtsaufsicht angeschrieben und um Prüfung gebeten, ob mit der Verweisung in den Hauptausschuss ohne vorherige Anhörung der Ortsteilräte, gesetzliche Regelungen verletzt werden. In dem Vorgehen zeigt sich die gesamte Haltung des Bürgermeisters gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement in den Ortsteilen. Gesetzlich zustehende finanzielle Mittel werden nach Gutsherrenart als Almosen verteilt, Protokolle der Ortsteilräte bleiben unbeantwortet und die Ortsteilräte werden von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen. Dies alles mit dem Hinweis, dass es solcherart Mitbestimmungsrecht für die Kernstadt nicht gibt.
Jeder Bürgermeister und jede Verwaltung sollte froh und glücklich sein, dass sie in den Dörfern engagierte Menschen haben, die sich für ihren Ortsteil und das Gemeinwohl einsetzen. Der Verweis des Bürgermeisters, dass es in der Kernstadt so etwas nicht gibt, sollte eher dazu führen, auch in der Kernstadt die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten zu verbessern. Zum Beispiel durch die Berufung von Bürgern in Ausschüsse, die Bildung eines Seniorenbeirats oder eines Jugendparlaments. In unserer Partnerstadt Plettenberg wird gerade ein Bürgerforum gegründet. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen.
Reinhard Hotop
Fraktionsvorsitzender der Wählergruppe AKTIV für Schleusingen -
Langes Tal 47
98553 Schleusingen OT Fischbach
„Mal wieder auf Eis gelegt.“
Kommentar von Jörg Zinn
(Fraktionsmitglied der Fraktion AKTIV für Schleusingen im Stadtrat Schleusingen)
In dem Artikel aus dem Freien Wort vom 26.01.2017 „Prestige-Objekt Fahrstuhl auf Eis gelegt“ wird davon berichtet, dass der Schleusinger Bürgermeister Klaus Brodführer in seinem Zeitungsinterview „Ein Trumpf steckt noch im Ärmel“ (FW vom 18.01.2017) den Fakt, dass nun doch das Aufzugsprojekt von der Ober- in die Unterstadt erstmal auf Eis liege noch einmal unterstrich. Diese Aussage ist falsch. Zu keiner Zeit hatte der Bürgermeister oder ein Vertreter der Stadtverwaltung bisher Andeutungen gemacht, die auf ein In-Frage-Stellen des damaligen Beschlusses hingedeutet hätten. Sachlich falsch ist auch die Aussage, es werde ´seit zwei Jahren darüber diskutiert, ob ein Aufzug gebaut werden´ solle. Die Diskussion hatte mit dem nahezu einstimmigen Beschluss des Schleusinger Stadtrates am 14.07.2015 ihr Ziel mit der Mehrheit im beschließenden Gremium gefunden. Ich selbst habe mehrmals im Ausschuss für Bau, Wirtschaft und Ordnung nachgefragt und vom Bauamtsleiter die Information erhalten, dass die Vorbereitungen gemeinsam mit einem Planungsbüro laufen. Ich bin davon ausgegangen, dass die im Haushalt 2017 für das Projekt eingestellten Mittel auch plangemäß verausgabt werden. Es gab im Rahmen des Rates und der Ausschüsse keinerlei Debatten, Anträge oder Beschlussvorlagen, die auf einen Rückenzug des Antrages oder ein Aufschieben des Projektes hingewiesen haben.
Die horizontale Gewaltenteilung – insbesondere zwischen Legislative (Ratsgremium mit den Ausschüssen) und Exekutive (Bürgermeister als Verwaltungschef und Repräsentant) – als eine der Grundpfeiler unseres Staates, scheint in Schleusingen nicht immer gewahrt.
Obgleich der Schleusinger Bürgermeister Brodführer regelmäßig betont, dass die Stadträte der Souverän der Gemeinde und somit für die Interessen der Stadt (sehr offensichtlich meint er häufig die Interessen der Verwaltung) zu entscheiden hätten, finden nach Kommunalrecht bindende Beschlüsse gelegentlich nicht die erforderliche Beachtung des Stadtoberhauptes. Auch die Umsetzung eines am 26.03.2015 beschlossenen Antrages zur Installation eines Parkleitsystems lässt immer noch auf sich warten. Im Falle der Thematik „Bau eines Personenaufzugs“ wäre es ein Leichtes, den Räten seine Bedenken in den Ratssitzungen zu erläutern und um eine Rücknahme bzw. Wiedervorlage des Antrags zu bitten, bevor er dies der Presse als Entscheidung mitteilt. Die Schleusinger CDU-Fraktion ist als letztendlicher Antragsteller gut beraten, hier für Klarheit zu sorgen.
Pressemitteilung der Wählergruppe AKTIV für Schleusingen -
Zum Artikel im FW vom 18.01.2017
veröffentlicht 19.01.2017
- Originalfassung -
In einem Interview des FW (vom 18.01.2017)spricht Schleusingens
Bürgermeister Klaus Brodführer davon, dass das Projekt „Fahrstuhl“ verschoben wird. Die Stadträte der Fraktion AKTIV für Schleusingen sind verwundert darüber. Angeblich wäre das Projekt zu teuer
und es fehlte die Akzeptanz der Bevölkerung.
Als die Stadträte von AKTIV für Schleusingen auf der Stadtratssitzung vom 14.07.2015 den Antrag auf Planung und Errichtung eines Aufzugs im Stadtrat einbrachten, hatte das Mitglied der
Wählergruppe, Dipl.-Ing. (für Fördertechnik) Hans Krüger, bereits eine umfangreiche Vorarbeit geleistet. In einer Beamer-Präsentation wurden die Ergebnisse dieser Vorarbeit dem Stadtrat
vorgestellt. Da der Antrag von „AKTIV“ offensichtlich gute Aussichten auf eine Mehrheit hatte, holte die CDU Fraktion selbst einen Antrag aus der Tasche, mit dem sie “AKTIV“
übertrumpfen wollte. Nicht ein Aufzug sollte gebaut werden, sondern gleich zwei.
Es ist unverständlich, dass der Bürgermeister nun über die hohen Kosten klagt. Es war der Antrag seiner Fraktion, der die Kosten annähernd verdoppelt hat. Denn zwei Aufzüge kosten eben mehr als
nur einer. Auch die durch die Vorarbeit von AKTIV“ ermittelte kostengünstige technische Lösung eines Schrägaufzugs zwischen neuem Busbahnhof und dem Kirchplatz, sollte keine Rolle mehr
spielen. Dass die Bevölkerung dem Vorhaben gegenüber skeptisch ist, wie es der Bürgermeister unterstellt, wäre deshalb verständlich. Wie kann sich eine kleine Stadt wie Schleusingen den Luxus von
gleich zwei städtischen Aufzügen leisten?
Reinhard Hotop
- Stadtratsfraktion AKTIV für Schleusingen - Schleusingen, den 19.01.2017
Hier nochmal der Original-Artikel aus dem Freien Wort
vom 18.01.2017
Pressemitteilung der Wählergruppe AKTIV für Schleusingen -
Wenn Interessen kollidieren muss man miteinander reden.
veröffentlicht 13.01.2017
- Originalfassung -
Dass die Gemeinden St. Kilian, Nahetal-Waldau und die Stadt Schleusingen zusammengehen wollen, wurde durch die drei Räte einstimmig beschlossen. Der Vertrag wurde ausgearbeitet und ein Zeitplan festgelegt. Nun aber stockt der Prozess. Offensichtlich kollidieren die Interessen der Stadt Suhl mit den Interessen der drei Wunschpartner. In einem Beitrag des Freien Wort war die Rede von einer Abwehrfusion, um die Ansprüche der Stadt Suhl in Richtung Osten abzuwehren. Die Fraktion „Aktiv für Schleusingen“ ist der Meinung, dass die demnächst hoffentlich gewachsene Stadt Schleusingen nur dann gut gedeihen und sich entwickeln kann, wenn sie gute Beziehungen zu all ihren Nachbarn pflegt“. Dazu muss man miteinander reden, die Argumente auszutauschen und gegenseitig die Standpunkte erläutern. Dies ist kein Verrat, wie es Bürgermeister Brodführer der Fraktion unterstellt, sondern in einer demokratischen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. So lädt „Aktiv für Schleusingen“ die Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte und alle interessierten Bürger zu einer öffentlichen Gesprächsrunde mit dem Oberbürgermeister der Stadt Suhl, Dr. Jens Triebel ein. Die Gesprächsrunde findet am 25. Januar 2017 um 19 Uhr im neuen Bürgerhaus in Waldau statt.
Im Namen der Schleusinger Stadtratsfraktion „AKTIV für Schleusingen“
Reinhard Hotop (Fraktionsvorsitzender)
Nach der Absage des OB Triebel erschien folgender Artikel am 17.01.2017 im Freien Wort